Keine Corona-Regeln mehr

In Bayern gilt seit dem 3. April 2022 die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV).

Hier die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung:

– Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie und unsere Schützenstüberl gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr.

– Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Alle die es genauer wissen wollen, können sich auf der Seite vom BSSB informieren.
→ (https://www.bssb.de/service/themen/corona)